Die Vorinstanz hat den Unterhaltsbeitrag auf Fr. 1'500.-- (pro Kind) begrenzt. Bei einem Einkommen des Vaters von knapp Fr. 8'000.-- erscheint dieser Betrag als angemessen. Begründete Einwände gegen die Begrenzung sind nicht erhoben worden. Insbesondere haben die Berufungsbeklagten den Entscheid der Vorinstanz nicht selbständig mit Berufung angefochten und damit den Betrag von Fr. 1'500.-- akzeptiert. Dies ist trotz Geltung der Offizialmaxime nicht bedeutungslos.