Die Krankenkassen-Prämien bezüglich B2. betrugen in den Jahren 2020 und 2021 rund Fr. 85.-- (act. 21/9, 21/10, 103/23 und 103/24), für B1. Fr. 294.-- (act. 23/10, 23/11, 104/23 und 104/24). Für B2. wird ab der Volljährigkeit ein gleich hoher Betrag wie bei B1. berücksichtigt. Für ihr (Fern-) Studium (vgl. die Immatrikulationsbescheinigung in act. 8/2) hat B1. Kosten von Fr. 2'600.-- pro Jahr geltend gemacht (act. 8/4). Umgerechnet auf den Monat sind dies Kosten von rund Fr. 215.--. Dieser Betrag ist angemessen. Bei einem Fernstudium fallen keine Transportkosten an. Soweit sich die von B1. beanspruchten Auslagen für den Transport von Fr. 6'000.-- (act. 8/4) auf die Ausübung des