Auch das Kreisschreiben der Verwaltungskommission des Obergerichts des Kantons Zürich über die Richtlinien sieht für eine alleinstehende erwachsene Person in Haushaltsgemeinschaft mit anderen erwachsenen Personen diesen Betrag vor (, besucht am 27. Juni 2022). Anzufügen ist, dass das Kantonsgericht St. Gallen bei einem Ehegatten, der nach der Trennung seine Wohnung mit seinen Eltern teilt, den Grundbetrag ebenfalls leicht auf Fr. 1'100.-- reduziert hat (Entscheid FO.2020.27-EZE2 vom 26. August 2021 E. 3c).