Angemessen erscheint ein Betrag von Fr. 1'100.--. Auch das Kreisschreiben der Verwaltungskommission des Obergerichts des Kantons Zürich über die Richtlinien sieht für eine alleinstehende erwachsene Person in Haushaltsgemeinschaft mit anderen erwachsenen Personen diesen Betrag vor (, besucht am 27. Juni 2022).