Seite 55 Bei Studenten, die sich bloss eine Wohnung teilen, fehlt das partnerschaftliche Element und damit die für die Gemeinsamkeit vieler Auslagen erforderliche Nähe. Es ist denn auch üblich in Wohngemeinschaften (WG), dass die Kosten für die Lebensmittel und andere Bedarfspositionen einzeln getragen werden. Es wäre deshalb nicht richtig, einem in einer WG lebenden Kind nur den halben Ehegattengrundbetrag anzurechnen. Es liegt aber auf der Hand, dass zumindest in einigen Bereichen auch durch eine blosse Wohngemeinschaft Verbilligungen entstehen.