Seite 54 2018 und 2019 Grundbetrag 850.-- Wohnkosten 625.-- Krankenkasse und Arztkosten 260.-- Versicherungen 60.-- Kommunikation 105.-- 1'900.-- 2/3 von Fr. 1'900.-- ergeben Fr. 1'267.--. Dazu kommen die Besuchskosten von Fr. 100.--. Es ergibt sich ein familienrechtlicher Grundbedarf von Fr. 1'370.--. 4.5.5 Bedarf der Berufungsbeklagten