Seite 51 oben Erwägung 4.5.1.4). Entsprechend soll hier vorgegangen werden: Der Mittelwert der Steuern für 2015 (Fr. 9'262.75) und 2017 (Fr. 9'843.50) beträgt Fr. 9'553.15 p.a. oder Fr. 800.-- p.m. Es wurde oben in Erwägung 4.5.1.4 dargelegt, dass in den Jahren 2020 und folgende bezüglich der Einkünfte aus den Liegenschaften von den Werten für das Jahr 2017 ausgegangen wird. Für 2020 und die folgenden Jahre ist folglich auch auf die entsprechende Steuerbelastung abzustellen.