146 S. 2 und act. 147). Per Ende Januar 2020 hat die Beigeladene ihre Stelle beim FFF. verloren (act. 15). Im Jahr 2019 traten gesundheitliche Probleme auf (act. 116.1). Seit Februar 2020 ist die Beigeladene bei der Invalidenversicherung zum Bezug von Leistungen angemeldet (act. 116.2). Bis Oktober 2021 bezog sie Krankentaggelder (act. 107 S. 1). Erwerbseinkommen besteht keines mehr. Allfällige Leistungen der Sozialversicherungen werden unter dem Niveau der früheren Lohnbezüge liegen.