Ab Januar 2020 (6'650 + 925 =) Fr. 7'575.-- Im Durchschnitt liegt das so errechnete Einkommen des Berufungsklägers leicht über dem von ihm selbst angegebenen Betrag von rund Fr. 5'000.-- (act. 17 S. 3 oben). 4.5.2 Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Beigeladenen Die Vorinstanz ist von Einkünften von C. von Fr. 4'100.-- ausgegangen (Erwägung 2.3.3 S. 21 des angefochtenen Entscheids). Dies ist zu überprüfen, weil der Berufungskläger rügt, die Beigeladene erziele ein viel höheres Einkommen.