Seite 45 von einem Zinssatz von 1.5% (als Differenz zwischen einem möglichen Ertrag von 2.5% auf dem Vermögen [vgl. Urteil des Bundesgerichts 5A_310/2010 vom 19. November 2010 E. 5.5] und einer Geldentwertung von rund 1%) beträgt der Kapitalisierungsfaktor 23.16 (STAUFFER/SCHAETZLE/WEBER, Barwerttafeln und Berechnungsprogramme, 7. Aufl. 2018, Tafel M1x S. 115). Daraus folgt ein Jahresbetreffnis von (Fr. 256'966.-- geteilt durch 23.16 =) Fr. 11'095.25. Dies entspricht einem monatlichen Betrag von Fr. 925.--. 4.5.1.6 Anwartschaften