Die geltend gemachten und belegten Fr. 17'000.-- für die beim Kauf der Liegenschaft anfallende Handänderungsteuer (act. 59/61) sind mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in den von der Steuerverwaltung angerechneten Nebenkosten von Fr. 87'905.-- enthalten. Diese Positionen können deshalb nicht berücksichtigt werden. Es ergibt sich ein Netto-Gewinn von (Fr. 60'095.-- minus Fr. 12'031.-- =) Fr. 48'064.--.