Zum Verkauf der Liegenschaft BBB.: Der Einzelrichter des Obergerichts hat im ersten Verfahren ERZ 15 15 einen Brutto-Gewinn von Fr. 250'000.-- ermittelt (Entscheid vom 5. Dezember 2016 Erwägung 3.6.4 S. 18 f.). Aus der vom Berufungskläger eingereichten Berechnung des Kantonalen Steueramtes MMM. ergibt sich zunächst ein gegenüber dem ersten Entscheid des Obergerichts reduzierten Veräusserungserlös von Fr. 1'850'000.-- (act. 59/60; anzufügen ist, dass sich auch aus dem Schreiben des Grundbuchamtes MMM. vom 23. September 2016, act. 59 im Verfahren ERZ 15 15, ein Verkaufspreis von Fr. 1'850'000.-- ergibt.