Seite 44 hinausgehenden Auslagen (gemäss act. 58 S. 2: Fr. 235'000.-- für Versicherungen etc. sowie ein nicht bezifferter Betrag für die vorzeitige Auflösung der Hypothek) fehlen dagegen Belege. Diese Positionen können deshalb nicht berücksichtigt werden. Es ergibt sich ein Netto- Gewinn von (Fr. 101'000.-- minus Fr. 15'420.-- =) Fr. 85'580.--.