Für die darüber hinausgehenden Auslagen (gemäss act. 58 S. 1 unten: Fr. 138'000.-- für Versicherungen etc. sowie Fr. 41'969.-- für die vorzeitige Auflösung der Hypothek) fehlen dagegen Belege. Diese Positionen können deshalb nicht berücksichtigt werden. Es ergibt sich ein Netto-Gewinn von (Fr. 211'098.-- Grundstückgewinn minus Fr. 87'776.-- Gewinnsteuer =) Fr. 123'322.--. Zum Verbleib des Gewinns hat der Berufungskläger ausgeführt, dieser sei verwendet worden, um laufende Kosten und andere Kosten bei anderen Projekten zu begleichen (act. 58 S. 2 oben). Belege dazu hat der Berufungskläger nicht eingereicht.