4.5.1.4 Erträge aus Liegenschaften A. hat zugestanden, dass bis Ende 2017 sein Haupteinkommen aus den Mieterträgen aus dem Restaurant in R. bestanden habe. Die Vorinstanz rechnete A. einen Liegenschaftenertrag von Fr. 3‘376.-- pro Monat an. Sie hat sich dabei auf die Erkenntnisse des Einzelrichters des Obergerichts in dessen Entscheid vom 5. Dezember 2016 gestützt. Dieser hatte eine vom Berufungskläger eingereichte Aufstellung verwendet und für die Jahre 2008 bis 2014 einen durchschnittlichen Netto-Liegenschaftenertrag von eben Fr. 3‘376.-- pro Monat errechnet (Entscheid vom 5. Dezember 2016 E. 3.6.4 S. 19 f.;