Der Berufungskläger ist, wie bereits ausgeführt, in seinem Leben noch nie einer regelmässigen Erwerbstätigkeit nachgegangen. Er musste dies nicht, weil er von seinen Eltern finanziell unterstützt wurde und mit Spanien einen Wohnort gewählt hat, an dem die Lebenshaltungskosten tiefer sind als in der Schweiz. Auch während der rund 10 Jahre, in denen er zusammen mit C. und dann auch mit den Kindern eine Lebensgemeinschaft bildete, hat er keine Lohnarbeit ausgeübt. Leistungen der öffentlichen Hand hat er, soweit ersichtlich, noch nie beansprucht. Er ist heute 60 Jahre alt, zwar bei guter Gesundheit, hat aber keine Berufsausbildung und eben auch keinerlei berufliche Erfahrung.