Die Vorstellung von direktem Zwang, dass das Kind den Armen der Mutter mit Hilfe der Polizei entrissen und dem Vater übergeben wird, widerspricht dem Kindeswohl. Die Anwendung von Gewalt in irgendeiner Form durch die Polizei ist deshalb ausgeschlossen (SILVAN FAHRNI, Durchsetzung des Besuchsrechts - ein Leitfaden, S. 13 f., , besucht am 16. Juni 2022).