Die Beteiligten haben weder behauptet noch nachgewiesen, dass in wichtigen Angelegenheiten von B2. ein konkreter Dissens bestehen würde. Den Akten lässt sich im Gegenteil entnehmen, dass beiden Elternteilen die Förderung der sportlichen Talente der Kinder wichtig ist und die Beschulung in privaten Einrichtungen den Vorzug vor dem Besuch staatlicher Schulen geniesst. Dass die Kinder in den letzten Jahren die staatlichen Schulen im Kanton Appenzell Ausserrhoden besucht haben, ist nach Aussagen der Mutter nicht die Folge einer Gesinnungsänderung, sondern auf Probleme bei der Aufbringung des Schulgeldes für die privaten Einrichtungen zurückzuführen.