Seite 23 gemeinsame elterliche Sorge den Konflikt der Eltern nicht verschlimmern werde. Einerseits hatten die Eltern bisher trotz ihren Streitereien tragfähige Lösungen gefunden, andererseits ging es um ein 14-jähriges Kind, das entsprechend selbständig geworden war und damit vermehrt seinen eigenen Willen durchsetzen konnte (Urteil des Bundesgerichts 5A_292/2016 vom 21. November 2016 E. 5). 2.3 Anwendung