Beim Kind können Loyalitätskonflikte oder Gefühle der Unsicherheit und der Ohnmacht ausgelöst werden. Ein schwerwiegender elterlicher Dauerkonflikt kann deshalb die Alleinzuteilung des Sorgerechts erforderlich machen. In solchen Fällen drohen zwangsläufig eine Belastung des Kindes oder die Verschleppung wichtiger Entscheidungen (BGE 142 III 197 E. 3.5; Urteil des Bundesgerichts 5A_106/2019 vom 16. März 2020 E. 5.4). Es muss ein erheblicher und chronischer Konflikt vorliegen, punktuelle Auseinandersetzungen oder Meinungsverschiedenheiten genügen nicht (BGE 141 III 472 E. 4.6;