In diesem Sinne haben die Eltern im wohlverstandenen Interesse des Kindes möglichst verständig zusammenzuwirken. Eigene Interessen haben die Eltern zurückzustecken und Konflikte untereinander sollten tunlichst vermieden werden. Das ist nicht wenig verlangt und gelingt auch längst nicht allen getrennt lebenden Eltern. Elterliche Auseinandersetzungen können ein Ausmass erreichen, das die pflichtgemässe Wahrnehmung der elterlichen Sorge erheblich erschwert oder gar verunmöglicht. Beim Kind können Loyalitätskonflikte oder Gefühle der Unsicherheit und der Ohnmacht ausgelöst werden.