Danach haben die Beteiligten zu den neuen Unterlagen Stellung genommen, selbst wieder neue Urkunden eingereicht und ihr Replikrecht ausgeübt. Insgesamt erreichten das Gericht zwischen September 2020 und Februar 2022 18 Eingaben (5 vom Berufungskläger, 8 von den Berufungsbeklagten und 5 von der Beigeladenen, ohne Fristerstreckungsgesuche). Am 15. Juni 2021 wurde den Beteiligten Gelegenheit gegeben, zu den Auswirkungen der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichts zur Methodik der Unterhaltsfestlegung Stellung zu nehmen.