Soweit der Vater nachweisen kann, dass sich sein Einkommen nicht der Teuerung entsprechend erhöht hat, findet eine Anpassung nur im Rahmen der effektiven Einkommenserhöhung statt. b. Der Unterhaltsbeitrag basiert auf folgenden Nettoerwerbseinkommen der Beteiligten: Vater: Einkommen: rund Fr. 8'000.-- Vermögensertrag: im Einkommen berücksichtigt Mutter: Einkommen: rund Fr. 4'100.-- Vermögensertrag: vernachlässigbar Kinder: Einkommen: Fr. 200.-- bzw. 250.-- Kinderzulagen Vermögensertrag: vernachlässigbar 6.