3 basiert auf dem Landesindex der Konsumentenpreise des BFS, Stand März 2019, von 102,2 Punkten (Dezember 2015 = 100,0 Punkte). Er wird auf jeden 1. Januar proportional dem Indexstand im vorangegangenen November angepasst, erstmals per 1. Januar 2020, gemäss nachstehender Formel: neuer Unterhalts- = urspr. UB x neuer Indexstand beitrag (UB) urspr. Indexstand. Soweit der Vater nachweisen kann, dass sich sein Einkommen nicht der Teuerung entsprechend erhöht hat, findet eine Anpassung nur im Rahmen der effektiven Einkommenserhöhung statt.