An diese Unterhaltszahlungen werden die zwei Zahlungen des Vaters von Fr. 997.65 per 29. Oktober 2012 und von Fr. 1'000.-- per 21. Dezember 2012 je zu 50% den beiden Kindern angerechnet. 4. Die Erziehungsgutschriften der AHV werden im vollen Umfang der Mutter angerechnet. 5. a. Der Kinderunterhaltsbeitrag gemäss Ziff. 3 basiert auf dem Landesindex der Konsumentenpreise des BFS, Stand März 2019, von 102,2 Punkten (Dezember 2015 = 100,0 Punkte).