Während der Schulzeit ist er berechtigt, mit B2. statt einzelner Tage auch ganze Wochenenden (SA/SO) zu verbringen. Während der Schulferien ist er berechtigt, statt einzelner Tage bis zu einer ganzen zusammenhängenden Woche (SA bis FR) mit ihm zu verbringen. Der Vater hat die Betreuungsdaten jeweils mindestens 30 Tage im Voraus der Mutter und B2. bekannt zu geben. Ausgefallene Betreuungstage werden nicht nachgeholt. d. Die Reisekosten von B2. nach K. und von dort zurück in die Schweiz gehen zu Lasten des Vaters.