Die Termine werden spätestens im Dezember des Vorjahres unter den Beteiligten verbindlich festgelegt. Kommt keine Einigung zustande, hat B2. die ersten zwei Wochen der Schulsommerferien und die erste Woche der Schulherbstferien mit dem Vater zu verbringen. c. Der Vater betreut B2. in der Schweiz an 28 zusätzlichen Tagen pro Kalenderjahr. Während der Schulzeit ist er berechtigt, mit B2. statt einzelner Tage auch ganze Wochenenden (SA/SO) zu verbringen.