B. Am 6. Dezember 2018 führte der Einzelrichter des Kantonsgerichts sowohl bezüglich des Verfahrens auf Änderung und Erlasses vorsorglicher Massnahmen als auch im Hauptverfahren die Schlussverhandlung durch und wartete anschliessend die Rückkehr der sich beim Bundesgericht befindlichen Akten ab. Am 29. April 2019 hat die Vorinstanz in der Hauptsache folgendes entschieden: