Infolge einer Gesetzesänderung ging die Zuständigkeit für die Regelung des persönlichen Verkehrs per Anfang 2017 von der KESB auf das mit der Unterhaltsfrage befasste Kantonsgericht über. Der Zuständigkeitswechsel wurde den Beteiligten von der KESB am 9. März 2017 angezeigt und gleichzeitig wurden die Akten dem Kantonsgericht übersandt. Mit Verfügung vom 5. Mai 2017 vollzog die Einzelrichterin des Kantonsgerichts die Vereinigung der beiden Verfahren (Kindesunterhalt sowie Sorge- und Besuchsrecht) formell.