Das IRM kam zum Schluss, die Vaterschaft von A. zu den beiden Kindern B1. und B2. sei „praktisch erwiesen“. A. zog daraufhin seine Klage zurück und das Gericht schrieb das Verfahren ab (Entscheid vom 17. Juni 2015). Seite 8 Zuvor hatte sich A. im Februar und Juli 2014 an die KESB gewandt und um die gemeinsame elterliche Sorge ersucht. C. lehnte ein gemeinsames Sorgerecht im September 2014 ab.