A. A. (geboren 1962) und C. (geboren 1975) lernten sich im Jahr 2000 kennen. Geheiratet haben sie nicht. Am XX.XX.2001 kam die gemeinsame Tochter B1. in D. zur Welt, am XX.XX.2005 ebenfalls in D. der Sohn B2. Eine Anerkennung der Vaterschaft durch A. und eine Regelung des Unterhalts der beiden Kinder erfolgte vorerst nicht. Ab 2002 lebte die Familie in Spanien, unterbrochen durch Aufenthalte in der Westschweiz und in St. Gallen.