a) vor erster Instanz (sinngemäss): 1. Der Mutter sei das alleinige Sorgerecht von B1. (geb. XX.XX.2001) und B2. (geb. XX.XX.2005) zu übertragen. 2. Auf eine Betreuungsregelung gegenüber dem Vater kann aufgrund des Alters der Kinder verzichtet werden. b) vor zweiter Instanz: (keine) Seite 7 Sachverhalt