Ist die vorgeschlagene Regelung umstritten, bestimmt sie das KESB am Wohnort der Kinder spätestens bis Ende Dezember in eigener Regie unter dem Titel "vorsorgliche Massnahmen". Die Besuchszeiten sind so spätestens Ende Jahr für das Folgejahr fertig terminiert und planbar. Holpflicht: Der Vater holt die Kinder an ihrem Wohnsitz bei Ferienbeginn. Die Mutter holt die Kinder am Feriendomizil am Ende der Ferien.