AR GVP 32/2020 Nr. 3790 Zeugenentschädigung (Art. 160 Abs. 3 ZPO). Die angemessene Entschädigung beinhaltet nebst dem Auslagenersatz eine Entschädigung für den Verdienstausfall oder eine Vergütung für den Zeitaufwand. Verfügung des Einzelrichters des Obergerichts, 18.12.2020, ERZ 19 14