2.5 Zu fragen ist also, ob in der Zeit vom 7. Mai 2017 (6 Monate) bzw. 7. August 2017 (3 Monate) bis 7. November 2017 Vermittlungsbemühungen der KESB Glarus stattgefunden haben. Diese Frage ist zu verneinen. Die Präsidentin der KESB Glarus hat in einer E-Mail vom 17. Juni 2017 erklärt, ihre Behörde sei für die Abklärung und Regelung der Kinderbelange nicht mehr zuständig; die KESB Glarus führe nur noch die Beistandschaft. Im gleichen Sinne das Schreiben der KESB Glarus an die Beteiligten vom 1. Juni 2017. Diese beiden Unterlagen sind die einzigen beiden relevanten Urkunden, die von der KESB Glarus im hier interessierenden Zeitraum ab 7. Mai 2017 und damit ab act.