1.7 Von der Gesuchsgegnerin wird die Absetzung der Kindervertreterin verlangt. Zur Begründung lässt sie vorbringen, hinsichtlich der Kinderunterhaltsbeiträge bestehe zwischen den beiden Söhnen eine Konkurrenzsituation, was zu einem Interessenkonflikt führe und eine gemeinsame Kindesvertretung ausschliesse. Komme hinzu, dass die Kindervertreterin die Mutter im Scheidungsverfahren in wirtschaftlichen Belangen beraten habe. Die Kindervertreterin macht geltend, bei einem individuell unterschiedlichen Bedarf von zwei Kindern bestehe kein Interessenkonflikt. Für die Mutter seien 2013 und damit vor mehr als 5 Jahren Aufstellungen angefertigt worden.