AR GVP 32/2020 Nr. 3786 Vorsorgliche Massnahmen im Scheidungsverfahren (Art. 276 Abs. 1 ZPO); Unterhalt während Fremdplatzierung (Art. 289 Abs. 2 und Art. 315a Abs. 1 ZGB). Ordnet der Massnahmerichter die Fremdplatzierung eines Kindes an, hat das zur Folge, dass es sich beim Kindesunterhalt um einen verfahrensfremden Anspruch handelt, für dessen Beurteilung der Massnahmerichter nicht zuständig ist. Vielmehr geht der Unterhaltsanspruch des Kindes gemäss Art. 289 Abs. 2 ZGB in dem Umfang auf das für die Finanzierung zuständige Gemeinwesen über, als dieses für die Kosten der Fremdplatzierung aufkommt. Aufhebung Kindesvertretung (Art.