Wenn es beim angefochtenen Entscheid der ersten Instanz bleibt, droht der Konkurs11. Kommt hinzu, dass sich die Vorinstanz nicht mit einem Aktivum, geschweige denn mit dem einzigen Aktivum, der Gesuchstellerin befassen musste, sondern mit einer Lohnschuld und damit einem Passivum. Wenn eine juristische Person ihren unternehmerischen Zweck nicht (mehr) zu erfüllen vermag, ist sie nicht mittels staatlicher Hilfe aufrechtzuerhalten, sondern vielmehr letztlich zu liquidieren12.