3. Gemäss ihren eigenen Ausführungen erzielte die Gesuchstellerin in den letzten Jahren keine Einnahmen mehr und weist kein Vermögen auf8. Eine Bilanz wurde jedoch nicht präsentiert. Aus der Steuerveranlagung für das Jahr 2013 vom 30. April 2018 lässt sich ein Verlust von Fr. 10‘156.-- und ein Eigenkapital von Fr. 28‘000.-- entnehmen9. Den Angaben der Gesuchstellerin zufolge haben sich die Verhältnisse seit Ende 2013 nicht geändert10.