2010, N. 46 zu Art. 278 SchKG; FELIX H. BOL- LER, Neuere Rechtsprechung im Arrestrecht, AJP 2015, S. 1296 f.; THOMAS SPRECHER, Prozessieren zum SchKG unter neuer ZPO, SJZ 107/2011, S. 282; Beschluss und Urteil des Obergerichts Zürich PS150016 vom 20. Februar 2015 E. 4.1 und 4.6). 1.7 Weil die Anschlussbeschwerde ausgeschlossen ist (Art. 323 ZPO), kann auf den - nicht formell gestellten - Antrag des Beschwerdegegners auf Erhöhung der Parteientschädigung für das erstinstanzliche Verfahren nicht eingegangen werden.