B. Am 20. Mai 2016 liess U. beim Einzelrichter des Kantonsgerichts Appenzell Ausserrhoden ein Arrestgesuch gegen die C. Holding AG stellen, mit dem Begehren, es seien für eine Arrestforderung von Fr. 119‘755.83 sämtliche Forderungen, Kontokorrentguthaben und Barschaften in in- und ausländischer Währung, Wertschriften, Depots, Edelmetalle, sonstige Vermögenswerte sowie sämtliche Herausgabeansprüche aus Depotverträgen und Treuhandverhältnissen gegenüber der Bank, insbesondere Guthaben auf den Konti unter der Bankbeziehung x. (IBAN Nr. CH79 y.) mit Guthaben aller Unterkonti, lautend auf die Schuldnerin, zu arrestieren.