Sachverhalt: A. Zur C.-Gruppe gehören insbesondere die C. Holding AG sowie deren Tochtergesellschaft C. AG, Schweiz. Medizinal- und Sanitätsgeschäft, St. Gallen (nachfolgend: C. AG). U. wurde 2006 Verwaltungsrat der letztgenannten Gesellschaft, 2010 der C. Holding AG. 2009 wurde U. zudem auf der Basis eines Einzelarbeitsvertrages als Vorsitzender der Geschäftsleitung der C. AG eingesetzt. Am 17. Mai 2013 sprach die C. AG die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus. In der Folge kam es in mindestens 3 Kantonen (Obwalden, St. Gallen, Appenzell Ausserrhoden) zu diversen Gerichtsverfahren zwischen U. und Gesellschaften der C.-Gruppe.