Jede Partei trägt ihre Anwalts- und Umtriebskosten selbst. 5. Diese Vereinbarung kann innert 10 Tagen seit Unterzeichnung (Datum des Poststempels) gegenüber dem Gericht schriftlich widerrufen werden. 2. Die Entscheidgebühr von Fr. 300.00 (bei Begründungsverzicht Fr. 200.00) wird den Parteien je zur Hälfte auferlegt, unter Verrechnung mit dem von der Gesuchstellerin geleisteten Vorschuss von Fr. 300.00. Der Gesuchsgegner hat der Gesuchstellerin vom Vorschuss Fr. 150.00 zu ersetzen. 3. Allfällige Vertretungs- und Umtriebskosten trägt jede Partei selbst.“