Dieser Entscheid hat folgenden Wortlaut: „1. Die Vereinbarung der Parteien vom 2. Mai 2017 wird genehmigt. Diese lautet wie folgt: 1. Der Gesuchsgegner verpflichtet sich, der Ehefrau rückwirkend ab 1. März 2017 während der Dauer des Scheidungsverfahrens monatlich und monatlich im Voraus einen Unterhaltsbeitrag von Fr. 8'000.00 zu bezahlen. 2. An diese Zahlungen angerechnet werden die Renten der IV/AHV und der Pensionskasse, welche die Gesuchstellerin für den Zeitraum dieser Unterhaltszahlungen erhält.