werden zu 9/10 (Fr. 2‘160.--) dem Berufungskläger und zu 1/10 (Fr. 240.--) den Berufungsbeklagten 1-5 auferlegt. Die vom Berufungskläger geleisteten Vorschüsse von Fr. 2‘300.-- werden angerechnet, so dass die Berufungsbeklagten 1-5 der Gerichtskasse noch Fr. 100.-- zu bezahlen haben. Dem Berufungskläger wird für Fr. 140.-- das Rückgriffsrecht auf die Berufungsbeklagten 1-5 eingeräumt.