2. a) Auf die klägerischen Rechtsbegehren 1 bis 3 wird nicht eingetreten. b) Das klägerische Rechtsbegehren 4 wird abgewiesen. c) Die Widerklage wird abgewiesen. 3. Die Gerichtskosten, bestehend aus Fr. 200.-- Kosten des Schlichtungsverfahrens Fr. 1‘200.-- Entscheidgebühr 1. Instanz Fr. 1‘000.-- Entscheidgebühr 2. Instanz Fr. 2‘400.-- insgesamt,