Seite 28 erwachsenen Schadens verpflichtet, seine Bedeutung138. Immerhin hat das Bundesgericht die Berufung auf Irrtum als treuwidrig angesehen, als sich bei einer Erbausschlagung die Erbin in einem Irrtum über die Höhe des Nachlasses befand, weil sie sich nicht die Mühe gemacht hatte, die Dokumente, welche sich in ihren Händen befunden hatten, zu studieren139. Vorliegend ist aber gerade nicht nachgewiesen, dass die Berufungsbeklagten über Unterlagen, welche das Pachtverhältnis belegt hätten, verfügten.