Dies gilt aber auch für alle anderen Vertragsänderungen97. Eine stillschweigende Fortsetzung eines Pachtvertrages liegt deshalb nur vor, wenn der Pächter das ihm überlassene Pachtobjekt weiterhin und vom Verpächter unangefochten gebraucht, den Pachtzins dafür leistet und dieser vom Verpächter vorbehaltlos entgegengenommen wird98. Dies gilt auch bei Verträgen mit unbestimmter Dauer, wenn die Parteien nach der Kündigung entschliessen, den Pachtvertrag (stillschweigend) fortzusetzen und unabhängig davon, ob die kündigende Partei ursprünglich den Pachtvertrag beenden oder nur anpassen wollte99.