Seite 20 Wenn einmal die Erstpachtdauer nach Art. 7 LPG abgelaufen ist, sind alle weiteren mit demselben Pächter über dasselbe Pachtobjekt abgeschlossenen Pachtverträge Fortsetzungen im Sinne von Art. 8 LPG. Die Erhöhung oder Herabsetzung des Pachtzinses als objektiv wesentlicher Punkt der Pacht gilt nicht als Abschluss eines neuen Pachtvertrags. Dies gilt aber auch für alle anderen Vertragsänderungen97.