Der eben zitierte Bundesgerichtsentscheid widerspiegelt in keiner Weise den vorliegenden Sachverhalt und kann deshalb nicht herangezogen werden. Feststehend, dass eine Vertragsbindung bestand, ist in einem zweiten Schritt zu prüfen, ob dieses Vertragsverhältnis ein neuer Pachtvertrag oder eine Fortsetzung des bisherigen Pachtvertrags darstellt. 94 https://www.duden.de/rechtschreibung/Bewirtschafter (zuletzt aufgerufen am 5. Januar 2018). 95 Urteil des Bundesgerichts 4C.38/2005 vom 24. Juni 2005. 96 Urteil des Bundesgerichts 4C.38/2005 vom 24. Juni 2005 E. 1.2 und 3.2.3.